GOLDwert.
BEGO Security PlusDie einzigartige Rundum-Sorglos-Garantie für BEGO Implantatversorgungen – ersetzt Zahnarzthonorare, Labor- & Materialkosten
Implantologische Versorgungen mit BEGO Semados® Implantaten können durch die BEGO Security Plus mit einer Garantiezusage von 5 Jahren ab dem Tag der Implantation versehen werden. Unsere Garantieleistung bietet ein einzigartiges Rundum Sorglos Paket, für Zahnarzt, Patient und Labor und basiert auf dem Kostenerstattungsprinzip. Zusätzlich zur Kostenerstattung von Materialkosten und Laborkosten werden auch die Zahnarzthonorare ersetzt. So bekommen hochwertige Implantatversorgungen einen zusätzlichen Mehrwert und Patienten ein Plus an Sicherheit.
Ersetzt Zahnersatzhonorare, Labor- und Materialkosten
Keine Vertragsbindung erforderlich
Geringer administrativer Aufwand
Geringe Kosten
60 Monate Garantie ab Implantation
Gilt für alle BEGO Implantate und prothetische Versorgungen
Alle Angaben gelten unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen.
Garantiezusage | 5 Jahre |
Freie Materialkosten (Implantate und Prothetikkomponenten) nach Implantatverlust | ja |
Behandlungskosten (Chirurgie) gedeckt | ja |
Augmentation (z. B. Sinuslift) inkludiert | ja |
Steigerungssatz begrenzt | ja (max. 3,5-facher Satz) |
Röntgenkosten inkludiert | ja |
Laborkosten (Zahntechnik) inkludiert | ja |
Dentallegierungen inkludiert | ja |
Neuversorgungskosten begrenzt | ja (€ 2.500,– € pro Einzelimplantat; max. € 20.000,– für Gesamtversorgung) |
Kontrolltermine | ja (1 x pro Jahr / 2 x pro Jahr empfohlen) |
Lizenzpartnervertrag erforderlich | nein |
BEGO CAD/CAM-Komponenten abgedeckt | ja |
Implantatverlust während Einheilphase (keine Osseointegration / „Frühverlust“) |
kostenfreier Materialersatz |
Das BEGO Security Plus System ist verschuldensunabhängig aufgebaut. Beweise müssen nicht erbracht werden. Es wird also keine langwierigen Gutachten geben – wir verlassen uns auf Ihre Aussage.
BEGO Semados® Implantate, die nicht osseointegrieren, tauschen wir kostenfrei gegen neue BEGO Semados® Implantate aus. Die Behandlungskosten für eine erneute Implantation werden nicht getragen.
Siehe Punkt 7 der Garantiebedingungen*
Die Garantiezusage hat auch dann weiterhin Bestand. Dem Patienten entstehen dadurch keine Nachteile.
Ja, augmentative Verfahren sind, wie alle anderen medizinisch erforderlichen Maßnahmen, im Rahmen der Garantiezusage abgedeckt. Neben dem zahnärztlichen Honorar sind auch die erforderlichen Materialien (Nahtmaterialien, Knochenersatzmaterialien, Membranen etc.) über die Garantie abgedeckt.
Bei Veränderungen der anatomischen Gegebenheiten beim Patienten können diese nicht über die Garantie abgewickelt werden.
Diese benötigen Sie auch weiterhin zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken. Eine Haftpflichtversicherung leistet in dem Fall, wenn Sie etwas verschuldet haben und dies Ihnen nachgewiesen werden kann
Wir liefern Ihnen einen BEGO Security Plus Patientenpass, in dem Sie alle erbrachten Leistungen und chargengeführten Produkte aufführen. Sie klären den Patienten über die regelmäßig erforderlichen Kontrolluntersuchungen auf, welche mindestens einmal jährlich erfolgen sollen (bei Implantatversorgungen empfehlen wir zweimal jährlich). Alle weiteren Informationen sind für den Patienten aus dem Patientenpass ersichtlich.
In Deutschland gibt es das versicherungsrechtliche Verbot der Bereicherung. Pro Implantat beträgt die Selbstbeteiligung € 50,– .*
Die Garantiezusage hat weiterhin Bestand. Der Patient hat keine Nachteile, wenn er sein Recht auf eine freie Arztwahl ausübt.